Ein Restwertleasing bestimmt am Anfang des Leasingvertrages einen bestimmten Restwert den ein KFZ nach der vereinbarten Laufzeit erreichen wird. Der Restwert des Fahrzeuges wird nach Ablauf des Vertrages tatsächlich bestimmt und der Leasingnehmer ( Kunde ) muss meist die Differenz zum vereinbarten Restwert zuzahlen. Die Bestimmung des aktuellen Wertes eines Fahrzeuges erfolg oft über einen Gutachter, weil sich Leasinggeber und Leasingnehmer nicht einig sind über der Marktwert. Sogenannte Gebrauchsspuren werden nicht immer vom Leasinggeber akzeptiert, oder als solche anerkannt.
Vorteile hierbei sind die offenen Kilometerleistungen für den Kunden. Es gibt keinerlei Begrenzungen. Allerdings schmälert ein hoher Kilometerstand den Restwert des Fahrzeuges. Der Kunde sollte darauf achten, dass bei Leasing mit Restwert das Auto auch einen guten Wiederverkaufswert hat. Also sind auch die Motorleistung, Verbrauch, Farbe des Autos und die Ausstattung am Anfang des Leasings zu beachten.